Pflegereform 2027
Hier ist die Übersicht zur geplanten Pflegereform 2027 (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG).
Die Reform strukturiert die bisherigen Einzelleistungen in vier neue Hauptbudgets um und passt die Schwellenwerte für die Begutachtung an.

1. Übersicht der neuen Leistungsbudgets (ab Pflegegrad 2)
Neues Budget / Leistung | Geplantes monatliches bzw. jährliches Budget | Bisherige Leistung (Vergleich) | Verwendungszweck & Besonderheiten
Entlastungsbudget (monatlich)
• PG 2: 380 €
• PG 3: 630 €
• PG 4: 890 €
• PG 5: 1.080 €
Ersetzt das bisherige Pflegegeld | Zur freien Verfügung für selbst organisierte Pflege zu Hause, private Ersatzpflege (durch Angehörige/Bekannte) sowie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Sachleistungsbudget (monatlich)
• PG 2: 890 €
• PG 3: 1.590 €
• PG 4: 2.090 €
• PG 5: 2.530 €
Ersetzt die bisherige Pflegesachleistung | Zur Finanzierung von zugelassenen ambulanten Pflege- & Betreuungsdiensten sowie professioneller Ersatzpflege (z. B. geplante Vertretung durch einen Pflegedienst).
Sozialraumbudget (monatlich)
• PG 2–5: 175 €
(Unter 25-Jährige: 300 €)
Ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag (131 €)
Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Alltagshilfe, Haushaltsnahe Dienstleistungen) & Nachbarschaftshilfe. Ansparen nicht verbrauchter Monatsbeträge soll entfallen.
Überbrückungsbudget (jährlich)
PG 2–5: bis zu 2.285 € pro Kalenderjahr
Ersetzt den Gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €) Notfall- und Überbrückungstopf für stationäre Kurzzeitpflege sowie ambulante Akuthilfen bei unvorhergesehenem Ausfall der Pflegeperson.

Pflegegrad 1 131 € Entlastungsbetrag mtl. + 40/42 € Pflegehilfsmittel
Kein Sozialraumbudget mehr und keine sep. Pflegehilfsmittelpauschale.
Fokus liegt auf Beratung & Pflegebegleitung. (Wohnumfeldverbesserung & technische Hilfsmittel bleiben erhalten).
2. Neuregelung der Ersatz- und Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege existiert künftig nicht mehr als eigener Jahresbetrag, sondern wird je nach Form über die verschiedenen Budgets finanziert:
* Private Ersatzpflege (Familie, Freunde, Nachbarn) aus dem Entlastungsbudget (Pflegegeld).
* Professionelle Ersatzpflege (Pflegedienste) aus dem Sachleistungsbudget.
* Anerkannte Nachbarschaftshilfe aus dem Sozialraumbudget.
* Akute Notsituationen & Kurzzeitpflege aus dem Überbrückungsbudget.
3. Wichtigste Strukturänderungen im Überblick
Thema / Leistung

Begutachtung (Schwellenwerte)
PG 1: 12,5 – <27 Punkte
PG 2: 27 – <47,5 Punkte
PG 3: 47,5 – <70 Punkte | Höhere Hürden für Erst-Einstufungen:
PG 1: 15 – <30 Punkte
PG 2: 30 – <50 Punkte
PG 3: 50 – <70 Punkte
(PG 4 & 5 unverändert; Bestandsschutz für bereits Erteilte).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Eigenständiger Anspruch (40 € / 42 € mtl.)
Entfällt als eigene Erstattungsleistung; muss aus dem Entlastungsbudget selbst bestritten werden.
Beitragssatz (Kinderlose)
4,2 % (Zuschlag 0,6 %)
Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um +0,3 % auf 4,5 % Gesamtbeitrag.